Verbraucherschutz: "Bei Google ist der Nutzer nicht Kunde, sondern Ware"

Gefährliche Datenkrake oder vorbildliches Web-Unternehmen? An dem Phänomen Google scheiden sich die Geister. In einer oft unsachlich geführten Debatte sehnte ich mich nach Fakten – und bat die Verbraucherzentrale Bayern um ein Interview.


Wie ernst nimmt Google den Datenschutz?
(Eye unter CC0 1.0)

Ich hatte mich auf eine Reise nach München eingestellt, denn dort sind die bayerischen Verbraucherschützer beheimatet. Doch Tatjana Halm (40), Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern, schlug als überzeugte Wahlfränkin Nürnberg als Gesprächsort vor. Fußweg statt Bahnfahrt – perfekt für mich.

Wir trafen uns im schönen Literaturhaus im Zentrum der Frankenmetropole: Eine Stunde lang nahmen wir bei Cappuccino und Latte macchiato Google datenschutz- und kartellrechtlich unter die Lupe.

Frau Halm, konnte man Google bislang datenschutzrechtliches Fehlverhalten faktisch nachweisen?
Ja. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte 2013 25 Klauseln in den Datenschutzbestimmungen Googles ab. Vieles darin ist zu unbestimmt und räumt Google übermäßige Rechte ein. Das Landgericht Berlin bestätigte diesen Eindruck und beurteilte die 25 Klauseln als rechtswidrig. Diese Verstöße sind absolut belegbar.


Tatjana Halm ist Referatsleiterin Markt und Recht bei  der Verbraucherzentrale Bayern.
Tatjana Halm ist Referatsleiterin Markt und Recht bei
der Verbraucherzentrale Bayern.

Welche konkreten Verstöße kann man nennen?
Google sagt in seinen Datenschutzbestimmungen zum Beispiel, dass man möglicherweise gerätespezifische Informationen oder Standortdaten erfassen werde. Das ist viel zu unbestimmt und muss konkretisiert werden. Nach deutschem Datenschutz gilt die Zweckgebundenheit und es dürfen nur erforderliche Daten erhoben werden. Google formuliert weiterhin, dass man unter Umständen personenbezogene Daten aus den unterschiedlichen Diensten verknüpfen werde. Auch das ist viel zu weit gefasst.

Gab es zu diesem Fall bereits ein rechtskräftiges Urteil?
Nein, da Google in Berufung gegangen ist. Zumindest das Landgericht Berlin entschied aber, dass Googles Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht unwirksam sind.

Vor allem deutsche Medien berichten über Google teilweise befangen und unsachlich. Inwieweit wird Google übertrieben negativ kritisiert?

Teilweise mögen die Medien unsachlich berichten. Ich bin aber für diese sehr kritische Berichterstattung, da Google immer stärker das gesamte Internet dominiert. Es ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, keine staatliche Einrichtung. Diese Dominanz ist schon so ausgeprägt, dass manche glauben, Google sei eine staatliche Suchmaschine. Es fehlt jeglicher Wettbewerb. Ich glaube, dass bei Google der Nutzer nicht der Kunde ist, sondern die Ware. Deshalb ist eine öffentliche Diskussion sehr, sehr wichtig.

Das deutsche Datenschutzrecht gilt als besonders sensibel, da die Persönlichkeitsrechte der Bürger zweimal in der Geschichte massiv verletzt wurden: im Dritten Reich und in der DDR. Trifft diese Erklärung zu?
Ich hätte keine andere parat. Der moderne deutsche Datenschutz sollte den Bürger ursprünglich vor staatlichen Eingriffen schützen. Das ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das als Grundrecht eines der höchsten Güter in unserem Rechtssystem ist. Mittlerweile entwickelt sich der Datenschutz weg vom Staat und hin zur Wirtschaft. Persönlich wünsche ich mir aber noch deutlich mehr Datenschutz-Sensibilität.

Stichwort "Recht auf Vergessenwerden": Mittlerweile muss Google manche Suchtreffer auf Antrag löschen. Wann ist das der Fall?

Das Suchergebnis muss den Namen der Person enthalten. Außerdem muss das Suchergebnis irrelevant sein, die genannte Person darf also keine Person des öffentlichen Lebens sein. Es sind auslegbare Kriterien. Man wägt das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ab gegen die Auskunfts- und Informationsfreiheit. Je unwichtiger eine Person für das öffentliche Leben, desto irrelevanter die Information, desto wahrscheinlicher ein erfolgreicher Löschantrag.

Wie beurteilen Sie dieses Recht aus Verbraucherschutzsicht?
Ich halte dieses Urteil für richtig. Menschen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, sollten dieses Recht auf Vergessenwerden haben.

Kann das "Recht auf Vergessenwerden" zur Zensur missbraucht werden?
Die Gefahr sehe ich nicht, wenn Persönlichkeitsrecht und Informationsfreiheit richtig abgewogen werden.

Ist allen Verbrauchern bewusst, dass nur die Google-Treffer, nicht aber die Web-Inhalte gelöscht werden?
Nein, das glaube ich nicht. So wie viele glaube, Google sei etwas Öffentlich-Rechtliches, glauben viele, die Web-Inhalte würden gelöscht. Es wird nur die Google-Verlinkung gelöscht.

Wie schätzen Sie Google datenschutzrechtlich insgesamt ein? Ist der Konzern bedenklicher als es nach außen scheint? Oder tut man dem Suchmaschinenriesen Unrecht?

Ich halte Google für sehr bedenklich. Ich glaube aber nicht, dass der Konzern Nutzer ausspionieren will. Googles Geschäftsmodell besteht darin, das Nutzerverhalten zu erkennen und für Werbung zu nutzen. Das lässt sich mit dem deutschen Datenschutz nicht vereinbaren. E-Mails, Cloud, Netzwerk, Suchmaschine, Betriebssystem – all diese Google-Produkte informieren den Konzern über den Nutzer. Hier besitzt ein einziges Unternehmen eindeutig zu viel Wissen.

Statistik: Was, meinen Sie, weiß der Internet-Konzern Google über Ihre Internet-Aktivitäten? | Statista
Fast 80 Prozent der bei dieser Studie befragten Internetnutzer gaben an, Google wisse zu viel oder viel zu viel über sie. Mehr Statistiken findet ihr bei Statista.

Was raten Sie Verbrauchern im Umgang mit Google-Produkten?

Die Verbraucher sollen sich in einem ersten Schritt bewusst machen, wann sie es mit einem Google-Produkt zu tun haben. Bei Android oder YouTube ist vielen nicht bewusst, dass es sich um Google-Produkte handelt. In einem zweiten Schritt raten wir Verbrauchern, neben Google auch andere Anbieter zu nutzen. In einem dritten Schritt sollte sich jeder bewusst machen, welche Daten er wo hinterlegt – zum Beispiel in der Cloud.

Sie raten also nicht grundsätzlich von Google ab?
Nein, auf keinen Fall. Wir wollen Google nicht verteufeln. Es geht uns um die Medienkompetenz der Nutzer. Die Verbraucher sollen Augenhöhe mit Google erreichen.

Wir Verbraucher verhalfen Google freiwillig zu der Marktmacht, die es heute besitzt. In vielen Fällen gäbe es absolut brauchbare Alternativen zu Google, die aber kaum jemand nutzt. Warum ist unsere Wahl so einseitig?
Weil wir einseitig sind (lacht). Bequemlichkeit ist sicherlich ein Grund. Google gibt sich jedoch undurchsichtig: Die Masse der Nutzer versteht nicht, wie der Konzern arbeitet, und erkennt deshalb auch nicht die Gefahren. Wir Nutzer sind durch die ganzen kostenlosen Angebote verwöhnt. Aber Googles Dienstleistungen sind nicht umsonst: Wir bezahlen mit unseren Daten.

Wäre ein pädagogischer Auftrag für mehr Medienkompetenz sinnvoll?
Definitiv. Viele Eltern können ihren Kindern keinen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet und Google beibringen, weil sie selbst oft unwissend sind. Hier sind Schulen und Medienzentren gefordert.

Wie schätzen Sie die Forderung mancher Politiker ein, Google zu zerschlagen und wirtschaftlich stärker zu kontrollieren?
Solche Debatten machen der Öffentlichkeit bewusst, dass Google ein Monopol innehat. Ich bin dafür, Kartelle zu prüfen und Marktstrukturen transparenter zu machen. Eine Zerschlagung ginge momentan zu weit.

Google ist nicht alleine im Markt, sondern hat viele Mitbewerber, die allerdings kaum genutzt werden. Somit scheint die Situation eine andere zu sein als zum Beispiel im Strommarkt, im Mobilfunksektor oder im Bahnwesen, wo es nur wenige Anbieter gibt. Macht das juristisch einen Unterschied?
Google verknüpft seine Dienstleistungen, nutzt also die Dominanz in einem Bereich, um auch in anderen beherrschend zu werden. Ein Mitbewerber, der nur eine Suchmaschine anbietet, kann dann nicht mehr mithalten. Wettbewerb ist dann nicht mehr möglich. Das ist eine ähnliche Situation, wie wenn ein Automobilhersteller sämtliche Airbag-Zulieferer aufkaufen würde.

Frau Halm, vielen Dank für dieses Gespräch.

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