Top-Rankings 2019: So prüft Google eure Webseiten (Teil 1)

Die "Quality Rating Guidelines" von Google trainieren menschliche Tester darin, Online-Auftritte qualitativ einzuschätzen. Im Mai 2019 erschien ein Update des öffentlich einsehbaren Leitfadens. Das Wichtigste auf einen Blick.


Die Quality Rater Guidelines 2019 von Google
(Browser / Pixabay-Lizenz)

Google bewertet Webseiten algorithmisch, beauftragt jedoch weltweit auch rund 10.000 menschliche Tester. Diese checken stichprobenartig die Spitzenplätze in den Google-Suchergebnisseiten, um zu überprüfen, ob diese Top-Rankings gerechtfertigt sind. Die gewonnen Erkenntnisse fließen wiederum in den Algorithmus, um diesen zu verbessern.

Bereits die 2018er Ausgabe der Quality Rating Guidelines hatte ich mir genauer angeschaut. Im Mai 2019 ist nun ein Update erschienen, dieses Mal blicken wir ausführlicher auf die spannenden SEO-Informationen. Vorhang auf für Teil 1:

Wie beurteilt Google eine Webseite?

Google geht davon aus, dass jede Webseite einen Zweck (engl. purpose) hat und dass die meisten Webseiten entstanden sind, um hilfreich und nützlich zu sein (engl. beneficial purpose).

Google betont aber auch, dass es Webseiten gibt, die Geld verdienen wollen, ohne einen Nutzen zu bieten – und manche Online-Auftritte Usern sogar schaden möchten.

Erweist sich eine Webseite jedoch als nützlich, ist ihre Art für Google zweitrangig. Heißt: Der Suchmaschinenriese stuft Online-Enzyklopädien nicht zwangsläufig höherwertig ein als Entertainment-Seiten. Vielmehr können nach Googles Auffassung die unterschiedlichsten Webseiten hochwertig sein.

Content: Welche Inhalte sind hochwertig? 

In Googles Augen können Webseiten einen "beneficial purpose" auf viele verschiedene Arten bieten. Sie können...
  • über ein Thema informieren,
  • Bilder, Videos oder andere Medien bereitstellen,
  • Meinungen widerspiegeln,
  • unterhalten,
  • Produkte oder Dienstleistungen anbieten,
  • es Nutzern ermöglichen, Fragen und Antworten zu veröffentlichen
  • oder Dateien und Software zum Download anbieten.
Für einen besonderen Webseiten-Typus gelten jedoch verschärfte Bedingungen:

SEO-Sonderstatus: Your-Money-or-Your-Life-Seiten

Besonders anspruchsvoll ist Google hinsichtlich Webseiten, welche sich "potenziell auswirken können auf das Glücksempfinden, die Gesundheit, die finanzielle Stabilität oder Sicherheit von Nutzern".

Google nennt diese Online-Auftritte Your-Money-or-Your-Life-Seiten (YMYL). Einige Beispiele:

Shopping- oder Finanztransaktions-Seiten: z. B. Online-Shops und Online-Banking-Seiten.
Seiten mit Finanzinformationen: z. B. zu den Themen Geldanlage, Steuern, Ruhestand, Erwerb von Wohneigentum, Versicherungen, etc.
Seiten mit medizinischen Informationen: z. B. zu den Themen Gesundheit, Drogen, Ernährung, etc.
Seiten mit rechtlichen Informationen: z. B. zu den Themen Scheidung, Sorgerecht, Einbürgerung, Testament, etc.
Seiten mit Bürgerinformationen: z. B. zu behördlichen Vorgängen, Gesetzen, Notfall-Services, Sozialhilfe sowie zu Politik, Wissenschaft und Technologie.

Wichtig: Nicht alle News-Seiten sind zwangsläufig YMYL-Seiten.

Googles Qualitätskriterien: Das erwartet euch in Teil 2

Soweit erste Antworten auf die Frage, wie Google die Qualität von Webseiten beurteilt. In "Top-Rankings 2019: So prüft Google eure Webseiten (Teil 2)" schauen wir uns an, wie der Suchmaschinenriese den Inhalt einer einzelnen Webseite unterteilt.

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